AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung als anerkannt. Abweichende Bedingungen des Bestellers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns nicht verbindlich, auch wenn wir ihnen nicht widersprechen.

1) Preisangebot

Die Preisangebote enthalten keine MwSt. und erlangen erst durch die Bestätigung des Auftrages Verbindlichkeit.

2)  Berechnung von Produktionskosten

Entwürfe, Datenanfertigungen, Muster u. ä. die vom Auftraggeber verlangt sind, werden in Rechnung gestellt. Das gilt auch dann, wenn der Auftrag nicht zur Ausführung gelangt.

3) Urheberrecht/Eigentumsvorbehalt

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckunterlagen und digitaler Druckdaten ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Bei der Verwendung von uns gefertigter Entwürfe verbleibt das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung vorbehaltlich anderer Vereinbarung bei uns. Vom Auftraggeber nicht zugelieferte Druckdaten bleiben unser Eigentum oder Eigentum der mit der Ausführung beauftragten Druckerei, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.

4) Versicherung

Wenn Manuskripte, Originale, Reinzeichnungen, Druckdaten oder sonstige vom Kunden zugelieferte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser, Transportschäden oder eine andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. Für derartige, vom Kunden zugelieferte Gegenstände erlischt jede Haftung unsererseits vier Wochen nach Erledigung des Auftrages. Im Übrigen kann den mit der Herstellung und Lieferung befassten Firmen nur die im grafischen Gewerbe übliche Sorgfalt abverlangt werden.

5) Satzfehler

Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden infolge Unleserlichkeit und mangelnder Eindeutigkeit des Druckmanuskripts von uns nicht verschuldete notwendige Abänderungen berechnet. Ebenso gehen alle Kosten, die durch eine vom Auftraggeber gewünschte nachträgliche Änderung (auch elektronischer Datensätze) entstehen, zu Lasten des Auftraggebers.

6) Korrekturabzüge

Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns druckreif zurückzusenden. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird die Übersendung von Korrekturabzügen nicht verlangt, so haften wir für etwa vorhandene Satzfehler nur bei Vorliegen groben Verschuldens. Von uns gefertigte Druckdaten, von denen der Auftraggeber und/oder der Kunde eine Kopie erhält, sind vom Auftraggeber und/oder vom Kunden genauestens zu prüfen, da sie als Bestätigung der Druckausführung gelten. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der sofortigen schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber.

7) Lieferzeit und Lieferungsverzug

Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie endet mit dem Tag, an dem die Ware das Lieferwerk verlässt oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird.

Kommen wir in Verzug, d. h. bei einer von uns zu vertretenden Überschreitung der Lieferzeit, ist der Auftraggeber in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller nur dann zu, wenn wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, dass die teilweise Ausführung des Auftrags für den Besteller kein Interesse hat. Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden (dazu gehören z. B. auch Kriegsfall und Mobilmachung, innere Unruhen, Beschlagnahme, Streik, Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige unvorhergesehene Betriebsstörungen bei der Beförderung, Importbeschränkungen, auch das Ausbleiben erwarteter Lieferungen, gleich, ob diese Ereignisse bei uns oder bei unseren Zulieferanten eintreten), so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten.

Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Haben die Ereignisse erhebliches Ausmaß, so können wir vom Auftrag zurücktreten, ohne dass der Besteller deshalb Ansprüche gegen uns hat. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme. Desgleichen ist für die Dauer der Anfertigung von Entwürfen und Druckdaten die Lieferzeit unterbrochen, soweit diese Aufgaben uns vom Auftraggeber übertragen werden. Verlangt der Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderungen.

8) Abnahmeverzug und Auftragsannullierung

Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen uns die Rechte aus § 326 BGB zu. Bei einer Auftragsannullierung sind wir berechtigt, mindestens die uns entstandenen Selbstkosten zu berechnen.

9) Verpackung

Die Verpackung ist kostenfrei, soweit die Lieferung in Normalverpackung erfolgt.

10) Versand

Wir versenden nach unserer Wahl ab Werk oder ab Lager frei Station des Empfängers, soweit nicht für Kleinversandmengen Abweichendes festgelegt ist. Die Wahl der Versandart und des Transportmittels behalten wir uns vor. Eventuelle Mehrkosten aufgrund einer vom Besteller gewünschten Versandart gehen zu seinen Lasten. Die Gefahr der Versendung trägt in allen Fällen ohne Rücksicht auf den Erfüllungsort der Besteller. Die Versicherung des Beförderungsrisikos ist Sache des Bestellers.

11) Farbabweichungen

Bei farbigen Reproduktionen (in allen Druckverfahren) gelten geringfügige Abweichungen vom Original und Veränderungen des Druckbildes durch eine Hochglanz-Oberflächenveredelung nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für einen Vergleich zwischen etwaigen Farbvorlagen sowie Andrucken und dem Auflagendruck. Geringfügige Druckabweichungen sind drucktechnisch nicht immer zu vermeiden.

      Holzeinfärbung

Für eine genaue Farbeinhaltung - bei naturfarbenen Spänen auch für eine eventuelle nachträgliche Verfärbung durch phenolische Stoffe - kann keine Gewähr übernommen werden.

12) Materialabweichungen

Abweichungen in der Beschaffenheit des Kartons und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der Papier- und Pappen- und Kunststoff-Industrie oder sonst zuständigen Lieferindustrie für zulässig erklärt wurden oder soweit sie auf durch die Drucktechnik und unterschiedliche Kartonqualität bedingten Unterschieden zwischen Andruck und Auflage beruhen.

13) Mehr- oder Minderlieferungen

Die Herausarbeitung genauer Auflagen ist fabrikationstechnisch schwierig, deshalb müssen wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% vorbehalten.

14) Aufbewahrung

Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und auf Gefahr des Auftraggebers auf Lager genommen und aufbewahrt. Wir sind berechtigt, für die Bereitstellung von Materialien Vorauszahlungen zu verlangen.

15) Pfandrecht

An allen vom Auftraggeber zugelieferten Halb- oder Fertigerzeugnissen oder sonstigen zugelieferten Gegenständen besteht für uns ein Pfandrecht, das erst mit dem Ausgleich unserer sämtlichen Forderungen gegen den Auftraggeber erlischt.

16) Beanstandungen

Beanstandungen der Druckausführung sind, auch wenn Ausfallmuster übersandt wurden, nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Handelt es sich dabei um Druckfehler, verlängert sich die Frist auf vier Wochen nach Empfang der Ware. Für etwaige Satz- und Druckfehler, die auf mangelnde Eindeutigkeit der Druckunterlagen zurückzuführen sind, kann keine Haftung übernommen werden. Für die Rechtschreibung ist der Duden, letzte Ausgabe, maßgebend. Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Versteckte Mängel, die bei unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, können innerhalb von 6 Monaten nach Auslieferung beanstandet werden. Es kann nur Minderung verlangt werden, nicht aber Schadenersatz, soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Wir haben jedoch das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Soweit bestimmte Sonderarbeiten, wie z. B. Hochglanz-Oberflächenveredelung usw. ausgeführt werden, gelten die Lieferungsbedingungen der einschlägigen Branche. Für Verschulden von Personen, deren das Herstellerwerk sich oder wir uns zur Erfüllung des Vertrages bedienen, haften wir nur bei grobem Verschulden.

17) Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Bei Barzahlung, Zahlung durch Scheck, Postscheck- oder Banküberweisung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum 2% Skonto, jeweils vom Netto-Rechnungsbetrag. Bei Inanspruchnahme vom Zahlungsziel (höchstens 30 Tage ab Rechnungsdatum) sind unsere Rechnungen ohne jeden Abzug zahlbar. Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der vollständigen Zahlung des Kaufpreises und etwaiger sonstiger uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zustehenden Forderungen unser Eigentum. Der Besteller ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges über die Ware zu verfügen. Jede andere Verfügung, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist nicht gestattet. Im Falle der Gefährdung unseres Eigentums, z. B. durch Pfändungsmaßnahmen Dritter, ist der Besteller verpflichtet, uns unverzüglich zu unterrichten und in der Zwischenzeit alle Maßnahmen zur Sicherung unseres Eigentums zu treffen. Bis zur Begleichung unserer Forderung tritt uns der Besteller seine Ansprüche aus einer etwaigen Weiterveräußerung unserer Ware an Dritte zur Sicherung ab. Wir verpflichten uns jedoch, die Vorbehaltsware und/oder uns zur Sicherung abgetretene Forderungen auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als deren Wert die uns zustehenden Forderungen um mehr als 25% übersteigt. Die Auswahl der von uns freizugebenden Gegenstände oder Forderungen bleibt uns vorbehalten. Der Besteller ist im Übrigen berechtigt, die uns abgetretenen Forderungen so lange selbst einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt.

18) Wir weisen darauf hin, dass ihre Daten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung in unserem hause verarbeite4t werden $ 26 BDSG

19) Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.

20) Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtstreitigkeiten, einschließlich der Wechsel- und Urkundenprozesse, ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn er und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.